Wenn Sie Teil des neuen, von der Europäischen Union regulierten Reparatur-Ökosystems werden möchten, können Sie dies jetzt ganz einfach tun. Greifen Sie einfach über den folgenden Link zu und füllen Sie die erforderlichen Unterlagen aus:
👉 [Zugriff auf das Anmeldeformular als Techniker]
Wichtig: Die neue europäische Verordnung zum Recht auf Reparatur legt fest, dass sich nur Personen oder Organisationen als Techniker registrieren können, die bestimmte technische und berufliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:
- Beruflich tätig sein (nicht als Privatperson).
- In der Europäischen Union niedergelassen sein.
-
Technische Kompetenz nachweisen, was Folgendes bedeutet:
- Über geeignete Einrichtungen, Werkzeuge und Geräte für sichere Reparaturen verfügen.
- Teile, Verfahren und Geräte verwenden, die den Anforderungen des Herstellers entsprechen.
- Über qualifiziertes Personal oder ausreichende Erfahrung verfügen.
- Die Bedingungen des Herstellers akzeptieren bezüglich der Verwendung technischer Dokumentation, Teile und Werkzeuge.
- Rechtliche und sicherheitstechnische Verantwortlichkeiten übernehmen für die durchgeführten Reparaturen.